Erfahrungen & Bewertungen zu Honorarberatung Michael Schiffer Invest

Patientenverfügung und Corona

Liebe Mandanten,

In den letzten Wochen werden – was in der aktuellen Situation völlig normal ist – auch Artikel zur Auswirkung des Corona-Virus auf Patientenverfügungen veröffentlicht.

Grundsätzlich gilt:

Eine konkret formulierte, auf den Sterbeprozess bezogene Patientenverfügung, gilt immer unter der Maßgabe, dass sich der Patient im unmittelbaren, unabwendbaren Sterbeprozess befindet. Aufgrund welcher “Erkrankung” spielt dabei keine Rolle. Weder unsere mit Juradirekt kooperierenden Juristen noch die Fachärzte aus dem wissenschaftlichen Beirat sehen eine Anpassung der Patientenverfügung in Bezug auf das COVID-19 Virus als notwendig.
Besteht eine realistische Überlebenschance des Patienten, werden intensivmedizinische Maßnahmen in jedem Fall durchgeführt! Die Patientenverfügung greift daher erst, wenn KEINE Aussicht auf Wiedergenesung und KEINE Überlebenschance besteht. Selbst Ärzte sind über die panische Berichterstattung – in der Leser ganz klar verunsichert werden – verärgert.

Sollten Sie dazu Fragen haben, rufen Sie mich jederzeit gerne an. Meine Mandanten, die über Juradirekt Ihre Patientenverfügung geregelt haben, können sich selbstverständlich auch direkt an Juradirekt wenden.

Sollten Sie Ihre Betreuungs- und Patientenverfügung sowie Ihre Vorsorgevollmacht noch nicht geregelt haben, bieten wir Ihnen die Erstellung für 242,72 EUR (2. Hj 2020) an.

Ich wünsche Ihnen weiterhin viel Gesundheit und Erfolg. Kommen Sie gut durch diese Zeit.

Ihr Michael Schiffer