Erfahrungen & Bewertungen zu Honorarberatung Michael Schiffer Invest

Kennen Sie den Unterschied zwischen Provisionsverkauf und Honorarberatung?

Um Verbrauchern die Wahl zwischen einem oft manipulativen Verkauf auf Provisionsbasis und einer unabhängigen Beratung auf Honorarbasis zu geben, wurde 2014 mit dem § 34 h die Honorar-Finanzanlagenberatung gesetzlich verankert. 2018 folgte dann mit dem §34 d Abs. 2 die Versicherungsberatung auf Honorarbasis. Schon damals forderten Honorarberater ein Honorar-Annahmeverbot für Vermittler wie Versicherungsmakler und damit die klare Abgrenzung von Provisionsvermittlung und Honorarberatung. Um die von Provisionen unabhängige Beratung für Verbraucher sicherzustellen, wurde zwar das Provisionsannahmeverbot für Honorarberater umgesetzt. Ein Honorar-Annahmeverbot für Vermittler hingegen wurde nicht eingeführt. In der Folge gibt es heute “Honorarstrukturvertriebe”, die sich als größte Honorarberater Deutschlands bezeichnen. Sie vermischen Verkauf und Beratung und Provision und Honorar. Bislang hat der Gesetzgeber zugesehen. Doch mittlerweile sind diese “Zustände” auch Verbraucherschützern und Politik aufgefallen. Verbraucher können jetzt hoffen, dass die Politik endlich nachbessert. Verbraucher können schon heute sichergehen, indem Sie vor der Wahl Ihres Beraters auf dessen Registrierung als “Honorar-Finanzanlagenberater nach § 34 h GewO” und “Versicherungsberater nach § 34 d Abs.2 GewO” achten. Wie Sie im Impressum erkennen können, ist Michael Schiffer als Honorar-Finanzanlagenberater und Versicherungsberater registriert und erstattet im Finanzanlagenbereich und im Versicherungsbereich seinen Mandanten anfallende Provisionen zu 100%. Auf diese Weise erhalten Mandanten eine von Provisionen unabhängige und nicht auf den Abschluss von Produkten ausgerichtete, neutrale Bewertung Ihrer aktuellen Finanz- und Absicherungssituation. Überprüfen können Sie die Registrierung Ihres Beraters im Vermittlerregister der IHK.